Prüfung ortsfester Anlagen und Verbraucher

Als „ortsfeste Anlagen und Verbracher“ werden alle Anlagen und Geräte bezeichnet, die mit der Gebäudestruktur verbunden sind und somit örtlich nur mit hohem Aufwand veränderbar sind.

Dazu gehören zum Beispiel alle Haupt- und Unterverteilungen, FI-Schutzschalter, Steckdosen oder die Beleuchtung. Als ortsfeste Betriebsmittel beschreibt man fest verschraubte Betriebsmittel wie das unter dem Waschbecken montierte, wenn auch über eine Steckerleitung angeschlossene Untertischgerät, die Kühl-Gefrier-Kombination in der Teeküche oder Komponenten der Klimaanlage.

Auch für eine Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen sind wir ausgerüstet und qualifiziert.